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AGB

Hier finden Sie unsere Reisebedingungen.

I. Abschluss des Reisevertrages - II. Bezahlung - III. Leistungen - IV. Leistungs- und Preisänderungen - V. Rücktritt durch den Kunden - VI. Sonderkosten - VII. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter - VIII. Gwährleistung/Haftung/Obliegenheiten/Mitwirkungspflicht - IX. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung - X. Beschränkung der Haftung - XI. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen - XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen - Reiseveranstalter

 I. ABSCHLUSS DES REISEVETRAGES

Mit der Anmeldung, die per E-Mail, schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde ComCenter SouthAmerica in Passau den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ComCenter SouthAmerica zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

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II. BEZAHLUNG

Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 100,- pro angefangene 1.000 Euro vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu leisten.

Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn ComCenter SouthAmerica nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.

Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird ComCenter SouthAmerica von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

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III. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseangebot von ComCenter SouthAmerica, den Reiseinformationen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

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  IV. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERRUNGEN

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von ComCenter SouthAmerica nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

ComCenter South America ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet, und setzt voraus, dass ComCenter South America die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.

Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten mindestens eine gleichwertige andere Reise verlangen, wenn ComCenter South America in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem ComCenter South America-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung ComCenter South America gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch ComCenter South America.

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 V. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ComCenter South America. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann ComCenter South America angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

ComCenter South America kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:

a) bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
5%
  ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt
15%
  ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt
30%
  ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
50%
  ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
70%
  ab dem Tag des Reiseantritts
90%
b) bei Reisen, in denen mehrtägige Schifffahrten Bestandteil sind, gelten folgende Bedingungen:
  bis 60 Tage vor Reiseantritt
0%, jedoch Service Pauschale von USD 50,- pro Person
  ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt
50%
  ab 29 bis 0 Tage vor Reiseantritt
100%
 

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 VI. SONDERKOSTEN

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt ComCenter South America, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von ComCenter South America verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im nicht Reisepreis eingeschlossen.

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 VII. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

ComCenter South America kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14.Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

3. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ComCenter South America nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht.
Kündigt ComCenter South America, so behält ComCenter South America den Anspruch auf den Reisepreis; ComCenter South America muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ComCenter South America aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die ComCenter South America von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.

Bei der Kündigung wird ComCenter South America durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

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 VIII. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG/OBLIEGENHEITEN/MITWIRKUNGSPFLICHT

1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von ComCenter South America nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die ComCenter South America verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ComCenter South America kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn ComCenter South America keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ComCenter South America hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ComCenter South America verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist die ComCenter South America an ihrem Geschäftssitz zu verständigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

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IX. ANMELDUNG VON ANSRÜCHEN/VERJÄHRUNG

Will der Kunde ComCenter South America auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ComCenter South America anzumelden.

Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.

Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem ComCenter South America die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

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X. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

• bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von ComCenter South America Touristik e.K. für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ComCenter South America für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

• bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von ComCenter South America pro Teilnehmer und Reise auf Euro 4.100,- bzw., wenn der Reisepreis des Teilnehmers Euro 1.370,- übersteigt, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. ComCenter South America empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

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 XI. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

ComCenter South America informiert die Kunden in den Reiseinformationen über die für deutsche, (österreichische und schweizer) Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

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 XII. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

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REISEVERANSTALTER

ComCenter SouthAmerica
Anschrift: San Salvador E7-121 y Martín Carrión - La Pradera - Quito - Ecuador
Telefon: +593 - 2 - 252 9127

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