AGB
Hier finden Sie unsere Reisebedingungen.
I. Abschluss des Reisevertrages
- II. Bezahlung - III.
Leistungen - IV. Leistungs- und Preisänderungen
- V. Rücktritt durch den Kunden -
VI. Sonderkosten - VII.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
- VIII. Gwährleistung/Haftung/Obliegenheiten/Mitwirkungspflicht
- IX. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
- X. Beschränkung der Haftung
- XI. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
- XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- Reiseveranstalter
| I.
ABSCHLUSS DES REISEVETRAGES |
Mit der Anmeldung, die per E-Mail, schriftlich, mündlich oder
telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde ComCenter
SouthAmerica in Passau den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet
der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche
Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich
und gesondert erklärt hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ComCenter SouthAmerica zustande.
Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss
eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt
sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
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Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 100,-
pro angefangene 1.000 Euro vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu
leisten.
Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei
Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit
frühestens dann eintreten, wenn ComCenter SouthAmerica nicht
mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde
einen Sicherungsschein erhalten hat, wird ComCenter SouthAmerica
von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten
verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung
hatte.
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Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt
sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseangebot von ComCenter
SouthAmerica, den Reiseinformationen und den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
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IV. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERRUNGEN |
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und von ComCenter SouthAmerica nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch
der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt
wird.
ComCenter South America ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss
des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung
der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein,
wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage
vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises
darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der
die Erhöhung des Reisepreises begründet, und setzt voraus,
dass ComCenter South America die Berechnung des neuen Reisepreises
so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet
werden kann.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des
Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung
kann der Kunde ohne Kosten mindestens eine gleichwertige andere
Reise verlangen, wenn ComCenter South America in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem ComCenter
South America-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat
den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich
nach Kenntnis der Änderungserklärung ComCenter South America
gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den
Fall der zulässigen Absage der Reise durch ComCenter South
America.
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| V.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN |
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei ComCenter South America. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne
vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann
ComCenter South America angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
ComCenter South America kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret
berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze
maßgeblich:
| a) |
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt |
5% |
| |
ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt |
15% |
| |
ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt |
30% |
| |
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt |
50% |
| |
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt |
70% |
| |
ab dem Tag des Reiseantritts |
90% |
| b) |
bei Reisen, in denen mehrtägige Schifffahrten Bestandteil
sind, gelten folgende Bedingungen: |
|
| |
bis 60 Tage vor Reiseantritt |
0%, jedoch Service Pauschale von USD 50,-
pro Person |
| |
ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt |
50% |
| |
ab 29 bis 0 Tage vor Reiseantritt |
100% |
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Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen
des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden
Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller
zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen,
die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder
zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige
Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit,
Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital-
und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt ComCenter
South America, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage,
so sind die von ComCenter South America verauslagten Beträge
nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und
Rücktransportkostenversicherung ist im nicht Reisepreis eingeschlossen.
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| VII.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER |
ComCenter South America kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise
deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14.Tag
vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf
den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter
im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters
besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände
zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so
erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
3. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung von ComCenter South America nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der
Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen,
Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind,
nicht entspricht.
Kündigt ComCenter South America, so behält ComCenter South
America den Anspruch auf den Reisepreis; ComCenter South America
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die ComCenter South America aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der Beträge, die ComCenter South
America von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.
Bei der Kündigung wird ComCenter South America durch den jeweiligen
Reiseleiter vertreten.
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| VIII.
GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG/OBLIEGENHEITEN/MITWIRKUNGSPFLICHT |
1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht,
so richtet sich die Haftung von ComCenter South America nach den
gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die
ComCenter South America verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. ComCenter South America kann Abhilfe in der Weise
schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird,
sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe
keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall
des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet,
den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen.
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft,
ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen
deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines
Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur
dann zulässig, wenn ComCenter South America keine zumutbare
Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ComCenter South America hierfür
eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ComCenter South
America verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten
gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung
ist nicht berechtigt Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu
machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist die ComCenter
South America an ihrem Geschäftssitz zu verständigen.
Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
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IX. ANMELDUNG VON ANSRÜCHEN/VERJÄHRUNG |
Will der Kunde ComCenter South America auf Minderung, Schadensersatz
wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz
oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages
oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch
nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
ComCenter South America anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen
sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor
ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher
Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem ComCenter South
America die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
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X. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG |
• bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von ComCenter South America Touristik e.K.
für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit ComCenter South America für einen dem Kunden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
• bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter
Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von ComCenter
South America pro Teilnehmer und Reise auf Euro 4.100,- bzw., wenn
der Reisepreis des Teilnehmers Euro 1.370,- übersteigt, auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. ComCenter South America
empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung.
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| XI.
EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN |
ComCenter South America informiert die Kunden in den
Reiseinformationen über die für deutsche, (österreichische
und schweizer) Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen
für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für
die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten
und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
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| XII.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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ComCenter SouthAmerica
Anschrift: San Salvador E7-121 y Martín Carrión -
La Pradera - Quito - Ecuador
Telefon: +593 - 2 - 252 9127
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